dannBerufsunfähigkeitsversicherung für Soldaten
- Folgen der Dienstunfähigkeit für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
- Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
- Freiwillig Wehrdienstleistende benötigen privaten Schutz
Versorgungsansprüche von Soldaten bei Dienstunfähigkeit

Ohne privaten Schutz entsteht Versorgungslücke bei Soldaten
Sowohl für Berufssoldaten als auch für Zeitsoldaten besteht das Risiko, dass bei Dienstunfähigkeit eine enorme Versorgungslücke entstehen kann. Während erstere nach der Versetzung in den Ruhestand ein Ruhegehalt beziehen, das deutlich unter den bisherigen Bezügen liegen kann, steht Soldaten auf Zeit nach ihrer Entlassung quasi im besten Fall die gesetzliche Mindestversorgung zu. Aus diesem Grund macht es für jeden Soldaten Sinn, rechtzeitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Tipp: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
Da die Dienstunfähigkeit auf gar keinen Fall mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist, müssen Soldaten hierbei ein wichtiges Detail beachten: Sie benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel („DU-Klausel“). Denn wer als Soldat dienstunfähig wird, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Leistungen von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Aus diesem Grund wird im Versicherungsvertrag festgehalten, in welchem Fall bei Dienstunfähigkeit dem Versicherten die Zahlung einer regelmäßigen Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Soldaten sollten hier unbedingt eine persönliche Beratung durch einen Versicherungsexperten in Anspruch nehmen, um nicht versehentlich eine falsche und unzureichende Absicherung zu vereinbaren. Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
Freiwillig Wehrdienstleistende werden in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Eine Rente wegen Erwerbsminderung können sie – ähnlich wie auch die Zeitsoldaten – nur in dem (äußerst seltenen) Fall erhalten, dass ihre Dienstunfähigkeit gleichzeitig eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt und sie bereits eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Dementsprechend spielt die private Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende eine entscheidende Rolle. Da diese Soldaten in der Regel jung, gesund und körperlich fit sind, erhalten sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals zu vergleichsweise günstigen Konditionen.